auf Grundlage der Bewilligung Ihrer Krankenkasse für kurzzeitige Hilfe im Haushalt z.B. nach einem Unfall,
nach einer Operation oder während der Schwangerschaft
Regelmäßige Hilfe im Haushalt sowie in der Betreuung Ihrer Angehörigen bei bestehendem Pflegegrad.
Ihnen stehen bei Vorlage eines Pflegegrades 1-5 je 125 € pro Monat zur Verfügung.
Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse! Kein Antrag notwendig.
Betreuungseinsätze mit Therapiehund möglich!
Weitere Abrechnung möglich über die Umlagerung der §36 Pflegesachleistungen bis zu 880€ abhängig von der Höhe des Pflegegrades.
sowie über den §39 Verhinderungspflege bis zu 1612€ pro Jahr (ab Pflegegrad 2)
Jedem Pflegebedürftigen stehen Hilfsmittel zu, welche in der Pflege von Bedeutung sind. Kosten werden bis zu 40€ von der Pflegekasse gedeckt.
Hilfsmittel gibt es in mehrern Formen von Handschuhen bis Desinfektiontsmittel.
Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden
Zusätzlich kooperieren wir mit Herrn Nicolas Steinhaus bzgl. der regelmäßigen Beratungseinsätze nach § 37.3